Re: rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung (Sonstige Themen)
Hat die Krankenkasse wirklich gekündigt oder sich nur nicht gemeldet?
Die Krankenkasse hätte jedenfalls nicht kündigen dürfen, da zu dem Zeitpunkt schon Versicherungspflicht für zuletzt gesetzlich Versicherte bestand. Darauf, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht an. Da offenbar aber ein Fehler der Krankenkasse vorliegt, würde ich versuchen, eine Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge zu beantragen.
Versicherungspflicht in der GKV besteht für zuletzt gesetzlich Versicherte, auch wenn diese selbständig sind (ist bei Ihnen der Fall, wobei ein Wechsel in die PKV möglich ist).
Die zuletzt privat Versicherten sind seit 2009 in der PKV versicherungspflichtig.
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- rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung -
Carina,
24.02.2009, 15:34
- Re: rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung -
Bodi,
24.02.2009, 17:26
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Carina,
25.02.2009, 11:25
- Re: rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung - Bodi, 27.02.2009, 12:38
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Carina,
25.02.2009, 11:25
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Bodi,
24.02.2009, 17:26