rückw. Nachzahlung nach Kündigung der GKK für Selbständige oder Barbezahlung (Sonstige Themen)

Carina @, Dienstag, 24.02.2009, 15:34 (vor 5754 Tagen)

Hallo, ich habe einen etwas komplizierten Fall und kenne mich in der Gesetzeslage überhaupt nicht aus. Hoffe, jemand kann mir helfen.

Ich bin selbständig und war zusätzlich bis Mitte letzten Jahres bei einer Firma angestellt, über die meine GKK bei der Techniker lief. Nach Kündigung habe ich mich nicht um eine neue KK gekümmert, bis mit die TKK die Mitgliedsschaft gekündigt hat. In den letzten 8 Monaten war ich also nicht versichert und bin davon ausgegangen, dass ich das auch nicht sein muss, da ja selbständig, obwohl mir natürlich klar ist, dass das keine Dauerlösung ist und ich mich schnellstmöglich wieder um einen Versicherungsschutz kümmern muss.

Heute war ich beim Arzt und habe € 50 hinterlegt um mir offen zu lassen, ob ich die Leistung wieder über eine GKK also meine alte, die Techniker abrechne oder in eine PKK wechsle. Darauf hin hat mir die TKK eine Leistungsübernahme geschickt, will jetzt aber auch die vergangenen Monate, in denen ich bewusst keine Leistung genützt habe, dafür in Rechnung stellen.

Meine Fragen:
Muss ich rückwirkend bezahlen oder kann ich durch die Barzahlung meine Kosten selbst tragen und dann neu abschließen?
Muss ich als Selbständige überhaupt versicher sein?

Danke für schnelle Hilfe, da der "Fall" sehr akut ist.


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