Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? (Sonstige Themen)
Natürlich hast du auch Arbeitgeberanteil bezahlt. Das ist eigentlich dein Geld. Für Arbeitgeber sind es einfache Lohnnebenkosten, die zu deinem Lohn gehören. Nur der Gesetzgeber wollte es so aufsplitten, damit es so aussieht, als ob sich der Arbeitgeber an Sozialversicherungsabgaben beteiligt.
Es lohnt sich die Einberechnung der sonstigen Einkünften bei den meisten Arbeitnehmern nicht. Sie haben doch gar nichts. Vielleicht Zinsen unter den Freibetrag. Da ist halt der Verwaltungsaufwand zu hoch. Freiwillig Versicherter hat ja grunsätzlich Einkommen oder sonstige Einkünfte, sonst hätte er ja gar keine freiwillige Versicherung abgeschloßen. Stell dir vor, dass man von 10 Mio. Leuten Steuerbescheide auswertet. Das wäre ja ein Verwaltungsaufwand :) Bei den meisten ist aber nichts zu holen. Einer hat vielleicht 30 EUR Zinseinnahmen über dem Freibetrag. Jetzt muss man ihm eine Rechnung über ca. 5 EUR im Jahr machen. Und das bei einem Verwaltungsaufwand von wahrscheinlich 500 EUR.
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widder,
11.04.2009, 18:41
- Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? -
Bodi,
12.04.2009, 09:46
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14.04.2009, 19:59
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Lord,
14.04.2009, 21:18
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15.04.2009, 09:44
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15.04.2009, 10:05
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15.04.2009, 10:28
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15.04.2009, 11:20
- Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? - Lord, 15.04.2009, 12:55
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- Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? - Strakha, 18.06.2009, 16:46
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12.04.2009, 09:46