Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? (Sonstige Themen)
Im Anschluß an das Arbeitslosengeld 1 ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich bzw. ohne anderweitige Anschlußversicherung besteht sogar Versicherungspflicht.
Bei freiwilligen Mitgliedern und bei solchen ohne anderweitige Anschlußversicherung werden bei der Beitragsbemessung grundsätzlich alle Einnahmen herangezogen, mindestens aber 840 EUR mtl. und höchstens 3675 EUR mtl.
Entsprechend beläuft sich der Monatsbeitrag zwischen ca. 140 EUR und ca. 650 EUR inklusive Pflegeversicherung.
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- Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? -
widder,
11.04.2009, 18:41
- Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? -
Bodi,
12.04.2009, 09:46
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widder,
14.04.2009, 19:59
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Lord,
14.04.2009, 21:18
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widder,
15.04.2009, 09:44
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Lord ,
15.04.2009, 10:05
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Bodi,
15.04.2009, 10:28
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15.04.2009, 10:49
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widder,
15.04.2009, 11:20
- Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? - Lord, 15.04.2009, 12:55
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widder,
15.04.2009, 11:20
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15.04.2009, 10:49
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15.04.2009, 10:28
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15.04.2009, 09:44
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14.04.2009, 21:18
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14.04.2009, 19:59
- Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? - Strakha, 18.06.2009, 16:46
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Bodi,
12.04.2009, 09:46