Re: Freiwillig versichert nach Beendigung von Bezug von Arbeitslosengeld? (Sonstige Themen)

Bodi, Mittwoch, 15.04.2009, 10:28 (vor 5701 Tagen) @ Lord

Man zahlt aber für das gleiche Einkommen genau so viel, egal ob freiwillig oder pflichtversichert.

Je nach Einkommensstruktur gibt es gewaltige Unterschiede.
Bis auf den fehlenden Arbeitgeberanteil ist die Berechnung von "widder" richtig.

Bei Pflichtversicherung -> Nur Arbeitsentgelt ist beitragspflichtig.
Freiwillige Versicherung: Grundsätzlich alle Einkommensarten sind beitragspflichtig.


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