Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma (Sonstige Themen)
Hallo,
die Erstattungspflicht von Kosten wegen medizinisch notwendiger Begleitung zur stationären Behandlung ergibt sich aus § 11 Abs. 3 SGB V (s. hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html ).
Eine Altersbegrenzung ist im Gesetz nicht verankert und auch das Gemeinsame Rundschreiben (quasi die allgemeine Auslegungsmeinung der gesetzlichen KK) kennt diese nicht. Also nicht bange machen lassen.
Grds. wären neben der Erstattung des Verdienstausfalls nach § 11 Abs. 3 SGB 5 (als Nebenleistung der stationären behandlung) auch die Erstattung von Haushaltshilfeleistungen (hier Erstattung von Verdienstausfall für denjenigen, der die Haushalt weiterführt und auch von dessen KK zu erstatten) möglich. Dieses setzt aber voraus, dass der Elternteil mit ins Krankenhaus geht, der bisher den Haushalt geführt hat.
Dem Kind von Herzen eine baldige und vollständige Genesung!
MfG
ratte1
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Lutz,
28.04.2009, 19:36
- Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma - Czauderna, 29.04.2009, 14:40
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Lutz,
03.05.2009, 13:13
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Czauderna,
03.05.2009, 18:25
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Lutz,
04.05.2009, 07:47
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Czauderna,
04.05.2009, 09:18
- Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma - ratte1, 04.05.2009, 20:16
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Czauderna,
04.05.2009, 09:18
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Lutz,
04.05.2009, 07:47
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Czauderna,
03.05.2009, 18:25