Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma (Sonstige Themen)
Hallo,
wo steht das im Gesetz ? Oder ist das eine freiwillige Regelung der jeweiligen Kasse ?
Bisher wurden folgende Auskünfte erteilt:
Das Kind darf nicht älter wie 12 Jahre alt sein.Somit keine Leistung der Kasse.
Oder Haushaltshilfe für das zu Hause zu betreuende Geschwisterkind (das ist 11 Jahre alt). Dann würde der Verdienstausfall des zu Hause gebliebenen Elternteils gezahlt. Aber was ist mit dem Elternteil der im Krankenhaus sitzt ? Da gibt es ja auch einen Verdienstausfall (zwar geringer, da Teilzeitbeschäftigt- aber trotzdem ).
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Lutz,
28.04.2009, 19:36
- Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma - Czauderna, 29.04.2009, 14:40
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Lutz,
03.05.2009, 13:13
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Czauderna,
03.05.2009, 18:25
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Lutz,
04.05.2009, 07:47
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Czauderna,
04.05.2009, 09:18
- Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma - ratte1, 04.05.2009, 20:16
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Czauderna,
04.05.2009, 09:18
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Lutz,
04.05.2009, 07:47
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Czauderna,
03.05.2009, 18:25