Re: 14 Jähriges Kind, Unfall, Schädel-HirnTrauma (Sonstige Themen)

Czauderna, Montag, 04.05.2009, 09:18 (vor 5682 Tagen) @ Lutz

Hallo,
wo das im Gesetz steht und ob es überhaupt da steht, das weiß ich leider nicht - kann nur aus meiner Erfahrung berichten.
Es geht hier nicht um das Kind als solches sondern um die Notwendigkeit der Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson.
Im geschilderten Fall kann dann die Kasse für das Geschwisterkind (unter 12 Jahren) auch Haushaltshilfe zahlen, weil ja die Mutter aus medizinischen Gründen sich im Krankenhaus befindet, wenn auch nicht als Patient.
Der Verdienstausfall der Begleitperson wurde als Krankenhausnebenkosten voll übernommen.

Gruß
Czauderna


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