Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen (Sonstige Themen)

Stefanie @, Dienstag, 11.05.2010, 21:47 (vor 5309 Tagen) @ Herbert

Das gleiche Problem haben wir auch mit noch ein paar Schwierigkeiten mehr. Ich versuche chronologisch zu schreiben:
1. Selbständigkeit seit Januar 2009
2. Ab November wurden die Rechnungen durch unseren Auftraggeber nicht mehr bezahlt. -> Folge Beitragsrückstand
3. Durch den Stress ab 4. Februar 2010 mit Burnout krank geschrieben.
4. Ende Februar wurde mir mündlich mitgeteilt, das der Beitragsrückstand in angeblicher Höhe von 1700 Euro mit der Krankengeldzahlung verrechnet werden könnte. Wäre schon häufiger so praktiziert worden!!!
5. Da hinziehen bis Mitte April (trotz mehrmaligen Nachfragens) -> Leihen von 1200 Euro und Rückstand bezahlt, nachdem vor Ort auch noch falsche Beitragsbemessungen festgestellt und neu berechnet wurden. Trotzdem zunächst am 8. Mai einen Vollstreckungsbescheid über 1109 Euro zzgl. 18 Euro Gebühren bekommen! Telefonisch beim Hauptzollamt erfahren, dass dieser bereits aufgehoben wurde, aber ein weiterer besteht in Höhe von ursprünglich 611 Euro und jetzt nur noch 445 Euro. Warum der gekürzt wurde, konnte man mir nicht sagen. (1200 Euro Zahlung weniger 1109 Euro erste Vollstreckung macht nicht 166 Euro Differenz).
6. Am 11. Mai telefonisch erfahren, das Krankengeld nicht gezahlt wird, weil der Anspruch von Februar bis einschließlich April durch den Beitragsrückstand nicht bestand. Allerdings hat man eine "Überzahlung" festgestellt und überweist mir 200 Euro von den 1200 Euro zurück!
Wir leben folglich mit 5 Personen seit November 2009 von 558 Euro Kindergeld! Haben angeblich nur 1000 Euro Schulden statt 1700 Euro bei der Kasse und eigentlich 3000 Euro Krankengeld nur bis Ende April zu bekommen. Das man mit Null Einkommen nix zahlen kann, ist denen bisher wohl nicht klar...
Übrigens: Sowohl im Februar als auch im April war ich deswegen bei der ARGE. Fazit: Sie haben Anspruch auf Krankengeld, daher interessiert uns nicht, wovon Sie in der Zwischenzeit Ihre Familie ernähren! Klagen Sie das Geld doch ein... (wovon soll man dafür den Anwalt zahlen?)

Hätte man mir das im Februar bereits gesagt, hätte ich mir das Geld eher geliehen. Statt dessen behauptet man, dass ich Bescheid bekommen hätte, dass wir nicht zum Arzt dürfen. Das ist schlicht gelogen! Die DAK hat uns sogar einen Neurologen gesucht und den Termin für unsere Tochter dort vereinbart. Ebenso, wie der Kurantrag für meine Tochter in diesem Zeitraum bewilligt wurde und meinem Mann nicht nur die Herzmedikamente bezahlt, sondern uns auch die 10 Euro für das erste und zweite Quartal erstattet wurden. (Befreiungsschein haben wir auch erhalten!) Also von Leistungsverweigerung in allen anderen Bereichen keine Spur!

Es ist also ganz klar, dass man lediglich das Krankengeld nicht zahlen will.
Hoch lebe der Sozialstaat Deutschland!


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