Re: Beitäge für Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)
Eine rückwirkende Beitragspflicht ist möglich, wenn man darüber informiert wurde oder es hätte wissen müssen.
Am besten bei der Krankenkasse informieren, welche "offiziellen" Wege die Krankenkasse zur Information wählt (z.B. Mitgliederzeitschrift, Mailing an alle freiwilligen Mitglieder). Ich würde mir die Satzung der Krankenkasse besorgen und dort nachlesen, evtl auch die letzten Ausgaben der Mitgliederzeitschrift (seit Mai 2007).
Dann ggf. begründeten Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach der Beitragserhöhung, wenn dort die Frist angegeben ist)
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- Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
18.01.2008, 17:22
- Re: Beitäge für Unfallrente -
RW,
22.01.2008, 18:24
- Re: Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
22.01.2008, 19:10
- Re: Beitäge für Unfallrente - RW, 31.01.2008, 19:38
- Re: Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
22.01.2008, 19:10
- Re: Beitäge für Unfallrente -
RW,
22.01.2008, 18:24