Re: Beitäge für Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)
Entscheidend ist, welche Versicherungsart im Moment vorliegt. Z.B. Beschäftigter über 400 EUR brutto oder Arbeitslosengeldbezug. In diesen Fällen ist die Unfallrente aus der Unfallversicherung beitragsfrei.
Wenn nur die Rente aus der Unfallrente bezogen wird (keine sonstigen Einnahmen), regelt die Satzung der Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese Rente beitragspflichtig (z.B. nur der anteilige Betrag, der über einer Kriegsopfer-Rente liegt).
gesamter Thread:
- Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
18.01.2008, 17:22
- Re: Beitäge für Unfallrente -
RW,
22.01.2008, 18:24
- Re: Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
22.01.2008, 19:10
- Re: Beitäge für Unfallrente - RW, 31.01.2008, 19:38
- Re: Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
22.01.2008, 19:10
- Re: Beitäge für Unfallrente -
RW,
22.01.2008, 18:24