Re: Beitäge für Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)

Waltraud @, Dienstag, 22.01.2008, 19:10 (vor 6155 Tagen) @ RW

Einkommen besteht aus der normalen Altersrente. ca.780€ die voll versicherungspflichtig ist.
Dazu kommt die Unfallrente mit ca.230€. Die wurde bisher nur anteilig versicherungspflichtig. Ab Juli 2007soll sie voll zum Einkommen gerechnet und dann in voller Höhe versicherungspflichtig sein.

Meine Frage : Ist das rechtens? Kann man das rückwirkend verlangen?


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