Re: Beitäge für Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)
Einkommen besteht aus der normalen Altersrente. ca.780€ die voll versicherungspflichtig ist.
Dazu kommt die Unfallrente mit ca.230€. Die wurde bisher nur anteilig versicherungspflichtig. Ab Juli 2007soll sie voll zum Einkommen gerechnet und dann in voller Höhe versicherungspflichtig sein.
Meine Frage : Ist das rechtens? Kann man das rückwirkend verlangen?
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- Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
18.01.2008, 17:22
- Re: Beitäge für Unfallrente -
RW,
22.01.2008, 18:24
- Re: Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
22.01.2008, 19:10
- Re: Beitäge für Unfallrente - RW, 31.01.2008, 19:38
- Re: Beitäge für Unfallrente -
Waltraud,
22.01.2008, 19:10
- Re: Beitäge für Unfallrente -
RW,
22.01.2008, 18:24