Klare Empfehlung >>> für jeden anders (Gesetzliche Krankenkassen)
der Beitrag ist mal wieder haarscharf daneben...
-wieso muss die Kündigung im Original nachgereicht werden? hab ich noch nie gehört
- der Zusatzbeitrag muss bei Nutzung des Sonderkündigungsrechtes wie bereits geschrieben >nicht gezahlt werden
- es ist wichtig, wann die Kündigung bei der Kasse eingeht. Wenn man, wie von Herrn Röhl beschrieben, am 28.02. kündigt und die Post geht erst am 01./02./03.03 bei der alten Kasse ein, verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat.
- wieso hier die TK empfohlen wird, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Den 24-Stunden-Service bieten viele Kassen an. Besonders viele Zusatzleistungen bietet die TK auch nicht. Welche Krankenkasse die beste ist, hängt von den persönlichen Ansprüchen ab...
Gruß GKVler