Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 5783 Tagen) @ François

Hallo,

Grundlage ist 242 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V:
von Mitgliedern, die das Sonderkündigungsrecht nach §175 Abs. 4 Satz 5 wegen der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrags fristgemäß ausgeübt haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben"

Gruß
Czauderna


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