Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 19.02.2010, 20:06 (vor 5392 Tagen)

Da es Anfragen gibt, wie das Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden kann, folgende kurze Darstellung: wenn man im Februar die Aufforderung zur Zahlung des Zusatzbeitrages erhalten hat, kann man der Kasse bis zum 28.02. die schriftliche Kündigung ausprechen. Ein Fax dient zwar der Fristwahrung, das Kündigungsschreiben im Original muß aber zeitnah nachgereicht werden. Für die zwei noch versicherten Monate müßte der eingeforderte Zusatzbeitrag von 8€ bezahlt werden, aber wie auch schon zu lesen war, sehen das die großen Kassen wie DAK und co. relativ entspannt. Wer in Röslerschen Sinne unbedingt wechseln will, dem empfehle ich eindeutig die http://www.tk-online.de/tk/tk-online/300 Fragen? ePost


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