Re: DAK- Lügner und Betrüger? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 24.02.2010, 19:49 (vor 5387 Tagen) @ H. Euchel

Hallo,
zunächsteinmal die Fesstellung - die Zusendung der Kündigungsbestätigung innerhalb der vom gesetzgeber gesetzten Frist ist bindend darf nicht durch irgendwelche Direktriven unterlaufen werden - von keiner Kasse.
Eine solche Direktrive gibt es nach meinen Erkundigungen bei den Kollegen vor Ort nicht (und ich komme rum in Deutschland).
Das wir derzeit in unseren Fachzentren (Mitgliedschaft und Beitrag) sowie in den Service-Stellen momentan durch den Zusatzbeitrag und die Kündigungen sowie den normalen Kunden-Service momentan personalmäßig auf dem Zahnfleisch gehen, das dürfte Kennern der Szene klar sehen - dass es da nicht in allen Fällen mit den 14 Tagen klappt ist zwar sehr bedauerlich aber derzeit auch leider nicht zu verhindern. Anweisungen von "oben" gibt es zur Praxis der Kündigungsbestätigung jedenfalls nicht.
Würde auch im übrigen keinen Sinn machen sondern auch uns noch mehr Ärger bereiten als wir ohnehin schon haben.
Gruß
Czauderna


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