Re: heiße Kiste (Private Krankenversicherungen)

Mediott @, Freitag, 17.12.2004, 11:19 (vor 7283 Tagen) @ Trabbifahrer

Hallo Zusammen,

schließe mich der totalen Verwirrung an.

Jetzt aber mal ehrlich! Auch das Sozialversicherungsrecht folgt einer gewissen Logik. Es kann doch nicht angehen, daß man sich über Jahre privat versichert und dann in, für einen selbst wirtschaftlich ungünstigen Zeit, mal so locker kostenfrei wieder in die Gesetzliche einklinkt. Dies hat der Gesetzgeber schon bedacht und auch entsprechend geregelt.

Ohne jetzt mit Rechtsgrundlagen um mich zu werfen, würde wenn die Angaben bei der BKK korrekt gemacht werden, sowohl ein Antrag auf Familienversicherung als auch auf eine eigenen Mitgliedschaft unter den jetzigen Bedingungen abgelehnt werden! Punkt!

Aber ich möchte auch was Produktives beitragen. Ist ja schließlich bald Weihnachten.

Zum Jahreswechsel wird ja immer vom Arbeitgeber beurteilt, ob ein Arbeitnehmer im kommenden Jahr weiterhin versicherungsfrei oder wieder versicherungspflichtig (wegen z.B. Stundenreduzierung und somit wieder Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze) wird.
Wie wärs mit einem kurzfristigen Antrag auf Teilzeit(!?) beim Arbeitgeber. (Siehe auch Teilzeit- und Gefristungsgesetz - TzBfG) Nur zur Info: Teilzeit ist hiernach alles was weniger als Vollzeit ist, selbst wenn es nur eine Stunde in der Woche weniger ist!

Ist dann alles nur ein reines Rechenexempel. Gehaltseinbuße für vielleicht 6 Monate zu PKV-Beitrag für 3 Jahre.

Voraussetzung ist natürlich, daß man sich nicht schon von der Krankenversicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse per Bescheid hat befreien lassen!

Mich würde in diesem Zusammenhang auch die Meinung der anderen dazu interessieren.

Ansonsten schließe ich mich den Beiträgen von Tobi und Chris voll an!

In diesem Sinne...

Mit freundlichen Grüßen



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