Re: Sonderkündigungsercht in PKV (Private Krankenversicherungen)

Chris, Montag, 13.12.2004, 10:18 (vor 7287 Tagen) @ Nicola

Hi,

wenn Du krankenversicherungspflichtig wirst, kannst Du sofort die Privatversicherung wechseln. Gehe am besten zur BKK Deines Mannes und lasse Dich beraten. Die könnten Dir auch ne Bescheinigung ausstellen, dass Du krankenversicherungspflichtig wirst. So aus der Entfernung ist es immer schwierig, was konkretes zu sagen, wenn man nicht alle Daten hat.

Tschüs
Chris


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