heiße Kiste (Private Krankenversicherungen)

Trabbifahrer, Donnerstag, 16.12.2004, 08:30 (vor 7284 Tagen) @ Tobi

Nicola genießt m.E. Vertrauensschutz, d.h. die Leistungen können nicht zurück gefordert werden (rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltunsakt, der nur in die Zukunft aufgehoben werden kann, außer bei arglistiger Täuschung, welche hier aber nicht vorliegt). Die Familienversicherung könnte somit nur vom Entdecken der Fehlbeurteilung in die Zukunft aufgehoben werden.

Richtig ist das die Familienversicherunszeiten von Nicola nicht im RSA anerkannt werden, das bedeutet für die entsprechende Kasse einen finanziellen Nachteil. (also quasi rückwirkend beendet, aus Kassensicht)

Da aber im Jahr 2004 durch das BVA die Familienversicherungszeiten von 2001 geprüft wurden ist es recht unwahrscheinlich, dass im ersten oder zweiten Jahr dieser Irrtum entdeckt wird, die 3 Jahre Zeitversatz ziehen sich wie ein roter Faden durch die Aufsichtsprüfungen.


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