Re: als Student von GKV in PKV (Private Krankenversicherungen)
Vielen Dank für die Antwort.
Alleine um in PKV zu kommen ein Gewerbe zu betreiben, ist mir glaube ich etwas zu aufwendig und zu risikoreich.
Aber sind Sie sich sicher, dass ich, wenn ich das Gewerbe abmelde wieder pflichtversichert bin? Die Drei-Monats-Frist kann nämlich durchaus wieder auftreten, und zwar wenn ich mein Studiengang wechsele. Was wäre denn nun, wenn ich während meiner Selbstständigkeit mein Studium wechsele (was ich ja der Versicherung nicht melden muss, da sich an meinem Status ja nichts ändert) anschließend wieder zu meinem alten Studiengang zurückkehre, und dann mein Gewerbe wieder abmelde? Dann müßte doch theoretisch die Drei-Monats-Frist wieder von neuem beginnen oder?
Wissen Sie vielleicht noch andere Möglichkeiten, falls das mit dem Gewerbe nicht funktioniert?
Jemand aus dem Forum hat mir geraten ich solle mir vom Arzt eine Rechnung schreiben lassen, wie Privatpatienten auch, und dann Kostenerstattung zu beantragen. Dann würde nach Anrechnung der Kassenleistung die Beihilfe den Rest zahlen, wobei ich nicht weiß, ob für alle Leistungen der Beihilfe auch die Kassenleistung angerechnet werden kann. Ich hab im Netz, dazu leider nichts gefunden, wissen Sie oder weiß jemand mehr darüber?
Vielen Dank!
Gruß
Simon
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simon,
21.07.2006, 23:48
- Re: als Student von GKV in PKV -
vikingz,
22.07.2006, 23:45
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Simon,
23.07.2006, 15:58
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Simon,
23.07.2006, 19:17
- Re: als Student von GKV in PKV - Björn, 24.07.2006, 09:47
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Simon,
23.07.2006, 19:17
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Simon,
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vikingz,
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