Re: als Student von GKV in PKV (Private Krankenversicherungen)
Rein technisch wäre das machbar für die Dauer der Selbständigkeit, nach Aufgabe der Selbständigkeit wären Sie aber sofort wieder versicherungspflichtig als Student.
Die Drei-Monats-Frist zur Befreiung ist eine einmalige Frist, die m.E. nach Nichtwahrnehmung nicht wiederauflebt. Nach Aufgabe der Selbständigkeit würde die Frist also nicht erneut beginnen. Sie wären sofort wieder als Student versicherungspflichtig.
Viel schwerer wiegt aber : es gibt tatsächlich den Begriff der Scheinselbständigkeit, der unter anderem von den Rentenversicherungsträgern genau geprüft wird.
Genau diesen Tatbestand würden Sie erfüllen, und sich somit des Sozialversicherungsbetrugs und der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig machen, beides immerhin Straftatbestände. Sie könnten darauf hoffen, dass nie der Betriebsprüfer an die Tür klopft, aber sich darauf zu verlassen...
Eine Möglichkeit wäre, sich nicht zum Schein sondern tatsächlich selbständig zu machen. Als reiner Student sind sie versicherungspflichtig, mit einem echten Gewerbe wären Sie lupenrein versicherungsfrei (soweit die Voraussetzungen erfüllt sind).
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- als Student von GKV in PKV -
simon,
21.07.2006, 23:48
- Re: als Student von GKV in PKV -
vikingz,
22.07.2006, 23:45
- Re: als Student von GKV in PKV -
Simon,
23.07.2006, 15:58
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Simon,
23.07.2006, 19:17
- Re: als Student von GKV in PKV - Björn, 24.07.2006, 09:47
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Simon,
23.07.2006, 19:17
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Simon,
23.07.2006, 15:58
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vikingz,
22.07.2006, 23:45