Re: Tarife und Selbstbeteiligung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 13.10.2006, 17:21 (vor 6617 Tagen) @ MichaelMV

Die Selbstbeteiligung ist immer pro Jahr gerechnet, d.h. die ersten 650 Euro an Rechnungen werden nicht bezahlt, müssen allerdings zur PKV eingesendet werden, um die 650 Euro übersteigende Kosten erstattet zu bekommen.

Achten Sie darauf, ob die 650 Euro nur auf den ambulanten oder auch auf den stationären Tarifteil bezogen sind.

Beachten Sie auch, dass die 650 Euro sich nur auf den erstattungsfähigen Anteil einer Rechnung beziehen:
z.B. Sie haben Sie für einen Tarif mit 50% Erstattung Zahnersatz entschieden und haben eine Rechnung über 1100 Euro: Hier stehen Ihnen nur 50% von 1000 Euro Erstattung zu, da der Zahnarzt für 100 Euro z.B. Verblendungen der Backenzahnkronen vorgenommen hat - diese sind medizinisch nicht notwendig. Also werden 100 Euro abgezogen. Damit verbleiben für das Jahr noch 150 Euro Selbstbeteiligung, die Sie tragen müssen. So können also aus 650 Euro schnell 1250 Euro werden, die an Ihnen hängen bleiben.

Beachten Sie auch, dass Sie ein privatrechtliches Verhältnis als Privatpatient mit dem Arzt eingehen. D.h. - wie in der Autowerkstätte - die Rechnung muss bezahlt werden. Ob Ihre PKV zahlt, interessiert Ihren Arzt nicht. Außer die Rechnung ist falsch, bleiben Sie auf Restkosten, die nach Meinung der PKV nicht medizinisch notwendig sind, sitzen. Dies erfahren Sie im Gegensatz zum GKV-Chipkartenpatient nicht gleich vorher in der Praxis, sondern oft erst nachher!
Auch gibt es einige PKVen, die in Ihren AVB etwas von "angemessene" Kosten stehen haben - das bedeutet Ärger! Die Tarife, die mindestens bis zum 3,5-fachen Satz zahlen und keine Angemessenheitsklausel haben, sind meist teurer als der Ihnen angebotene. Also Ihren Tarif bitte überprüfen.

Und zum Schluss: Billig und PKV geht nicht, vergessen Sie"s! Spätestens im Alter wirds teurer, wenn der Traif in jungen Jahren zu billig war. Das ist so, als hätten Sie bei Mercedes ein lebenslanges Abonnement auf die neue C- oder E-Klasse abgeschlossen, egal wie hoch die Stuttgarter den Preis schrauben. Der neue Basistarif ab 1.1.2008 ermöglicht zwar einen GKV-ähnlichen Tarif, muss allerdings aus den anderen Tarifen subventioniert werden und ist nie billiger als die GKV. Was das bedeutet, muss man abwarten. Rechnen Sie bei einem soliden Tarif (also kein Schrotttarif) mit einem Anpassungsbedarf von bis zu 10%, die vom PKV-Verband verschrieenen 40% sind wohl übertrieben, außer vielleicht bei den Schrotttarifen.


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