Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? (Private Krankenversicherungen)
Wann wurde die Abfindung gezahlt und nach welchem Modus will die Kasse anrechnen ( Verteilung über mehrere Jahre ?)
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- Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? -
Annette Kahn,
20.02.2007, 15:13
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - Schnitzel, 20.02.2007, 17:52
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - Antwort, 07.04.2007, 13:16
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - info, 08.04.2007, 19:41