Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? (Private Krankenversicherungen)
§ 240 des Sozialgesetzbuches ist sehr allgemein und weitgefaßt.
In den Satzungen der einzelnen Kassen ist verborgen, wie die Kassen die Idee des §240 individuell umzusetzen gedenken.
Die Praxis ist nicht einheitlich und extrem verbraucherunfreundlich verklausuliert.
Setzen Sie sich mit den üblichen günstigen GKVs in Verbindung , wie dort der Fall geregelt wird.
Nutzen Sie Wechselgelegenheiten, falls Sie verpflichtend der Alt-GKV zufallen.
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- Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? -
Annette Kahn,
20.02.2007, 15:13
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - Schnitzel, 20.02.2007, 17:52
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - Antwort, 07.04.2007, 13:16
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - info, 08.04.2007, 19:41