Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? (Private Krankenversicherungen)
Hallo!
Ich war bis zum 30.06.2006 als Angestellte in der BKK meines Arbeitgebers. Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde eine sv-freie Abfindung gezahlt (Steuer =1/5-Regelung).
Seit dem 01.01.2007 bin ich nun selbständig und möchte freiwillig in der BKK versichert bleiben.
Die BKK möchte nun die Abfindung in die Beitragsberechnung einbeziehen. Sie beruft sich auf § 240 SGB; gibt aber auch auf Nachfrage keinen genauen Wortlaut, aus dem sich das ergeben soll.
Eine Schätzung des Steuerberaters über das voraussichtliche Einkommen in 2007 liegt der BKK vor.
Ist das korrekt?
Viele Grüße
Annette
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Annette Kahn,
20.02.2007, 15:13
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - Schnitzel, 20.02.2007, 17:52
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - Antwort, 07.04.2007, 13:16
- Re: Abfindung des Vorjahres zählt zur Beitragsbemessung? - info, 08.04.2007, 19:41