Re: In der GKV bleiben trotz Verbeamtung? (Private Krankenversicherungen)
Zuerst zu den Beiträgen: Der für Ihr Kind ist definitiv zu hoch - außer Sie sind hessischer Beamter. Welche Beihilfeordnung gilt denn?
Sollten Sie in Hessen Beamter sein, würden allerdings die Kosten bei mehr Kindern stark sinken.
Bei Bundesbeihilfe und den restlichen Ländern wird das zweite Kind (20%) kostenlos sein, da Ihre Beihilfe von 50 auf 70% steigt, wenn Sie zwei ´Kinder haben. Außerdem steht es Ihnen frei, auf Zweibettzimmer und Chefarzt als Privatpatient zu verzichten und schon wird es billiger.
Ein Anmerkung zu Ihren ethischen Bedenken: Je nach Beihilferegelung könnten Sie in der GKV auf Kostenerstattung umsteigen und würden dann Restkostenbeihilfe erhalten und wären dann sogar Privatpatient und doppelt "solidarisch" - einmal zahlen Sie in die GKV und ein anderes Mal zahlen Sie die Privatrechnung und subventionieren die teuren Geräte für die Kassenpatienten.
Übrigens: Es ist bei Ihrem Einkommen definitiv unsinnig die Beihilfe in welcher Konstruktion auch immer nicht zu nutzen. Leider haben schon die höchsten Gerichte einen Arbeitgeberbeitrag zur GKV für Beamten verweigert.
Was soll dann das ganze Beihilfesystem? Damit halten die Länder die Unikliniken am Überleben, denn diese würden sofort pleite gehen, wenn es keine PKV-Beamten mehr gäbe. Dass diese Hochleistungskliniken auch für GKV-Versicherte wichtig sind, ist wohl klar. Vielleicht mögen Sie einiges anzweifeln, was ich hier schreibe, doch die Länder haben das alles gut durchgerechnet und werfen den Beamten nicht freiwillig Geld hinterher!
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- In der GKV bleiben trotz Verbeamtung? -
John Shiva,
07.05.2007, 13:27
- Re: In der GKV bleiben trotz Verbeamtung? -
Thomas,
07.05.2007, 22:43
- Re: In der GKV bleiben trotz Verbeamtung? -
John Shiva,
09.05.2007, 22:57
- Re: In der GKV bleiben trotz Verbeamtung? - Thomas, 10.05.2007, 01:43
- Re: In der GKV bleiben trotz Verbeamtung? -
John Shiva,
09.05.2007, 22:57
- Re: In der GKV bleiben trotz Verbeamtung? -
Thomas,
07.05.2007, 22:43