Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)
Genau! Unter den Kontrahierungszwang fällt immer nur eine spiegelbildliche Absicherung zur Beihilfe ohne Berücksichtigung der Selbstbeteiligung.
So sind in einigen Ländern (B-W, BY, RH-P, NRW, HE, THÜ, SN) und beim Bund Wahlleistungen (Chefarzt+Zweibettzimmer) noch beihilfefähig. Diese fallen dann auch unter den Kontrahierungszwang. Hier anfallende Selbstbeteiligungen bei der Beihilfe von bis zu 40 Euro pro Tag können nur über ein Krankenhaustagegeld abgesichert werden. Dies fällt dann wieder nicht unter den Kontrahierungszwang, weshalb es nur Sinn macht, die Wahlleistungen mitzuversichern, wenn die Selbstbeteiligung der Beihilfe auf einen bezahlbaren Höchstbetrag (z.B. 20 Tage im Jahr) gedeckelt ist.
In den anderen Ländern ohne Wahlleistungen kann man dann im Krankenhaus nur die Regelleistungen versichern, da hier die Wahlleistungen nicht unter den Kontrahierungszwang fallen!
Sie haben für den Spaß der Angebotseinholung genau 6 Monate nach der Verbeamtung Zeit, danach ist die Chance vorbei, bis der Basistarif 2009 kommt, mit dem Sie aber u.U. schlechter als bei der GKV versichert sind!
Da die Zahnleistungen bei der Beihilfe je nach Land recht mickrig sind, sollten Sie vielleicht nach einem Versicherer Ausschau halten, der einen Beihilfeergänzungtarif nur mit Zähnen führt. Hier dürften sie bei akzeptabler Zahngesundheit trotz einer Schwerbehinderung die Risikoprüfung überleben.
Und noch ein Hinweis: Sie müssen wohl oder übel schon nach den Kontrahierungszwangstarifen fragen, denn viele Versicherer missbrauchen ihre Alttarife aus den 60igern und 70igern, die vom Beitrag total versaut sind, für die Kontrahierungsaktion. Da kommen also die Gesunden in den billigen Neutarif und die Kranken in den teuren Alttarif. Sie können natürlich auch fragen, ob es mehrere Tarife gibt oder welche, die älter sind.
Oft weisen aber die teuren Alttarife die besten Leistungen auf, gerade für Schwerbehinderte! Dass der Beitrag bei dieser Risikoballung u.U. nicht sehr stabil ist, ist schon möglich. Allerdings sind die billigen Neutarife meist unterkalkuliert.
Dieses Problem hätten Sie bei der Debeka nicht gehabt, da es hier nur ein Tarifwerk gibt, aber was soll"s, ohne den BE taugt die Debeka nichts.
Übrigens: Den Kontrahierungszwang sollten Sie nur nutzen, wenn Sie sicher sind, dass Sie nie im Leben ihren Beamtenjob aufgeben müssen oder wollen und dann arbeitslos sein werden oder sich selbständig machen wollen. Denn es wird trotzdem eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und ein adäquater Risikozuschlag berechnet. Dieser kann bis zu 1000% betragen und er wird nur für den Beamtentarif dieses Versicherers auf 30% gedeckelt. Sollten Sie als Selbständiger, der ja nicht mehr in die GKV rein kommt, dann in einen anderen Tarif wechseln wollen, müssen Sie diesen exorbitanten Risikozuschlag und nicht den gedeckelten zahlen. Das lassen sich die Versicherer auch unterschreiben.
Übrigens werden Sie nie die Ideallösung finden, weshalb ich Ihnen hier auch nichts empfehlen kann, da man dann hier auch Ihre Krankengeschichte breit treten müsste. Also achten Sie unbedingt auf folgende Posten:
- Hilfsmittel
- Heilmittel
- Reha, Kur, Anschlussheilbehandlung (oft in der PKV gar nicht versichert, da das die Rentenversicherung bezahlt, doch Beamte sind ja bekanntlich nicht rentenversichert.)
- Nährmittel
- Ausschluss gemischter Heilanstalten (=Krankenhäuser mit Rehaeinrichtung, mittlerweile ca. 50% der Krankenhäuser); Genehmigungspflicht ist meist kein Problem, außer natürlich im Notfall!
- Angemessenheitsklausel schon für Leistungen im Rahmen der Regelsätze der GOÄ/GOZ (=Freifahrtschein für die Nichterstattung)
Wählen Sie außerdem nicht eine zu kleine PKV, da Sie dann mit ziemlichen Zicken rechnen müssen, denn ein teuerer Fall wird nicht von vielen Gesunden ausgeglichen. Hier wäre die Debeka natürlich sehr gut gewesen, aber es hilft nichts.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Und lassen Sie sich nicht abbringen von Abwimmelungsversuchen und desinteressierten Verkäufern.
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- Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Robert,
14.09.2007, 07:54
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
15.09.2007, 01:08
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? - Martin, 04.12.2007, 21:49
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
15.09.2007, 01:23
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
15.09.2007, 01:24
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Robert,
15.09.2007, 20:15
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
16.09.2007, 01:09
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Robert,
16.09.2007, 10:45
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? - Thomas, 17.09.2007, 00:04
- Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
osiolek,
27.02.2008, 18:23
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
28.02.2008, 04:31
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
ip,
31.03.2008, 19:29
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? - osiolek, 02.04.2008, 14:20
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
ip,
31.03.2008, 19:29
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
28.02.2008, 04:31
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Robert,
16.09.2007, 10:45
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
16.09.2007, 01:09
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Robert,
15.09.2007, 20:15
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
secundulus,
04.12.2007, 20:23
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? - Thomas, 28.02.2008, 04:37
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
15.09.2007, 01:24
- Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? -
Thomas,
15.09.2007, 01:08