Re: privat oder gesetzlich (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 24.10.2007, 02:14 (vor 6246 Tagen) @ lara

Ich rate Ihnen deshalb zur PKV, weil Sie sonst jeden Monat 300 Euro zum Fenster raus werfen, da Sie die Beihilfe nur bedingt nutzen können. Für 3600 Euro im Jahr kann man viel selbst zahlen.

Zur Psychotherapie: Ich sehe leider keine PKV, die pro Jahr bis zu 52 Sitzungen zahlt wie die GKV.

Wenn Sie mehr als 30 Sitzungen pro Jahr wollen, müssen Sie bei jeder PKV mit einer Selbstbeteiligungen von 20% rechnen. Natürlich relativiert sich das, da die Beihilfe 50% zahlt, d.h. es dreht sich nur mehr um 10% absolut. Doch müssen auch in einigen Ländern bei der Beihilfe Psychotherapien durch den Amtsarzt genehmigt werden und sieht es teils auch sehr schlecht aus. Hier müssen Sie also bei der Beihilfestelle nachfragen.

Um es kurz zu machen: Die PKV ist gut, wenn es um Krankheiten geht, bei denen es um Leben und Tod geht, sowie bei Krankheiten, die sich mit der klassischen Schulmedizin behandeln lassen, sowie bei der Prävention. Die PKV will aber unbedingt hohe Dauerkosten v.a. in jungen Jahren verhindern. Da man an einer Psychose meist nicht stirbt, kann ein psychisch Kranker bis ins hohe Alter regelmäßig extreme Kosten verursachen.
Wenn Sie hier von Psychoanalyse schreiben, hört sich das ja nicht so dramatisch an, doch dann kann es passieren, dass die PKV genau dies so sieht und sagt, dass das ganze überflüssig ist.

Zu ihrem Wunsch nach Privatbehandlung: Fragen Sie einmal bei der Beihilfe nach, ob Sie es die sog. Differenzkostenerstattung im Kostenerstattungsverfahren gibt. Die ist bei der Bundesbeihilfe und in vielen Ländern möglich. Sie gehen privat zum Arzt. Die Rechnung geht an die GKV, die zahlt, was bei Chipkartenbehandlung fällig gewesen wäre, die Beihilfe zahlt den Rest auf 100% auf, egal wie hoch der Beihilfebemessungssatz ist. Nachteil hierbei: Sie müssen sich notgedrungen Kassenrezept weiterhin geben lassen, da sonst extreme Zuzahlungen im Arzneibereich fällig sind, da die Beihilfe hier nichts leistet. Je nach GKV kann man das Kostenerstattungsverfahren z.B. auch nur auf Fachärzte beschränken und weiterhin mit der Chipkarte zum Hausarzt geben und sich dort die Kassenrezepte geben lassen.


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