Re: privat oder gesetzlich (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 23.10.2007, 02:53 (vor 6247 Tagen) @ lara

Waren Sie schon am 1.1.2005 freiwillig in der GKV als Beamtin auf Zeit/Probe/Lebenszeit versichert?

Wenn dies der Fall ist, gilt für Sie die dauernde Öffnungsaktion (ohne Frist) der PKV und Sie müssen gegen 30% Zuschlag in die PKV aufgenommen werden.

Begann Ihr Beamtendasein erst ab 2005, dann gibt es etliche Probleme, die ich erst ausführe, wenn dies der Fall ist.

Aufgrund der Psycho-Sachen sind Sie in einer PKV nicht versicherbar, außer Sie verzichten komplett lebenslänglich auf jede Psychoanalyseerstattung! Deshalb ist nur die Öffnungsaktion mit 30% Zuschlag der Weg für Sie in die PKV. Übrigens werden Sie auch keinen Beihilfeergänzungstarif erhalten (lesen Sie bitte dazu den Thread zum Beihilfeergänzungstarif, in dem ich alles beschrieben habe und die Versicherungslücken [Reha, Kur, Hilfsmittel; Zahn ist noch das verschmerzbarste], die sich daraus ergeben).

Übrigens: In der PKV können Sie die Genehmigung von mehreren Psychoanalysen vergessen, das wird meist nicht genehmigt oder nur z.B. 20 Sitzungen pro Jahr bezahlt (Debeka) oder ab der 20./30. Sitzung eine heftige Selbstbeteiligung von 20 bis 40% verlangt. Es gibt auch viele Tarife, in denen Psycho-Sachen nur so versichert sind, dass nur schwere Psychosen, die stationär in einer Psychiatrie behandelt werden, bezaahlt werden.

Nichtsdestotrotz empfehle ich Ihnen als Beamtin unbedingt den Gang in die PKV, da Sie nur so die Beihilfe und damit den Arbeitgeberanteil nutzen können.

Ab 1.1.2009 wird es dann noch den PKV-Basistarif geben. Hier erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Doch Sie dürfen hier nur mit Leistungen auf dem GKV-Niveau oder sogar darunter (Psychologie/Hilfsmittel/Heilmittel, fehlende Kur/Reha) erwarten.


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