Re: Nochmals Frage zu Kontrahierung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 05.11.2007, 01:21 (vor 6234 Tagen) @ Martin

Kontrahierungszwang gilt bei Beginn der Beihilfeberechtigung.
Bei Arbeitswiederaufnahme ist eine Anwartschaft sinnvoll.

Auf jeden Fall wird es ab dem 1.1.2009 einen beihilfekonformen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung geben mit einem Höchstbeitrag des maximalen GKV-Beitrages x (100% minus Beihilfebemessungssatz).

Außerhalb Hessens heißt das dann für die Ehefrau immer 30% von ca. 600 Euro, also ca. 180 Euro.

Der Basistarif wird sicherlich schlechter als der Kontrahierungszwang sein. Er könnte aber besser sein als die GKV. Genaueres wissen wir erst Mitte 2008.


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