Re: PKV nimmt Ehefrau nicht auf. Was nun ? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 30.10.2007, 02:21 (vor 6240 Tagen) @ Martin

Zum Thema Kontrahierungszwang wurde hier ein breiter Thread zum Beihilfeergänzungstarif von mir geschrieben.

Auf jeden Fall müssen Sie nun den Kontrahierungszwang (sofern die Bedingungen erfüllt sind - also keine neue Beschäftigung nach dem Elterngeld = Hausfrau) bei dem erst angefragten Versicherer nutzen, bei einem weiteren Versicherer geht es nur mit normaler Risikoprüfung und damit bei diesen Vorerkrankungen nicht.
Der Kontrahierungszwang ist auf jeden Fall besser als der Basistarif. Ob der Kontrahierungszwang für die Normaltarife ohne Beihilfeergänzungstarif beibehalten wird, wenn der Basistarif kommt, weiß niemand.

Sollte der Deinstherr Beihilfe zu den Wahlleistungen zahlen (Bund, Süddeutschland, NRW; teils mit SB oder Gruppenversicherung als Gehaltsabzug [BaWü/RhPf]) dann ist entgegen der Behauptungen auf dem anderen Board ein Kontrahierungszwang auch für Chefarzt und Zweibettzimmer gegeben.

Zum Kontrahierungszwang lesen Sie bitte die Broschüre unter www.pkv.de


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