Nochmals Frage zu Kontrahierung (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
der Thread zum Thema Kontrahierungszwang von Thomas hat mir schon mal weitergeholfen. Folgendes habe ich jedoch noch nicht ganz verstanden:
Wann genau gilt den nun dieser "K-zwang"? In der Broschüre unter www.PKV.de steht u.a., wenn die Pflicht zur GKV nicht mehr besteht (Frist 6 Monate). In einem anderen Beitrag, den ich leider nicht mehr finde, steht was von "erstmaligem Beihilfeanspruch". Was gilt den nun ? Meine Frau hat auf jedem Fall nächstes Jahr Beihilfeanspruch, da Sie in Elternzeit ist und das Einkommen unter 18.000 Euro liegt. Sie ist aber dennoch beitragsfrei in der GKV während des Erziehungsurlaubes (mindestens noch 2008).
Was wäre, wenn ich meine Frau über den K-zwang in die PKV übernehme und Sie dann später, wenn die Kinder auss dem Haus sind wieder eine Beschäftigung annimmt. Dann müsste Sie doch wieder in die GKV oder ? Kann ich dann in der PKV eine Anwartschaft beantragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Martin
gesamter Thread:
- PKV nimmt Ehefrau nicht auf. Was nun ? -
Martin,
29.10.2007, 21:01
- Re: PKV nimmt Ehefrau nicht auf. Was nun ? - Thomas-69, 29.10.2007, 22:20
- Re: PKV nimmt Ehefrau nicht auf. Was nun ? -
Thomas,
30.10.2007, 02:21
- @ Thomas -
Martin,
01.11.2007, 09:56
- Beihilfeergänzungstarif - Redaktion krankenkassentarife.de, 01.11.2007, 10:30
- Nochmals Frage zu Kontrahierung -
Martin,
04.11.2007, 21:02
- Re: Nochmals Frage zu Kontrahierung - Thomas, 05.11.2007, 01:21
- @ Thomas -
Martin,
01.11.2007, 09:56