Re: Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

fridolin @, Samstag, 23.08.2008, 19:24 (vor 5941 Tagen) @ Trulla

Gibt es ab Einheitstarif kein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. muss man wirklich 18 Monate insgesamt abwarten mit Wechsel , wenn man jetzt wechselt ?

Viele Grüße


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