Re: Rückker GKV (Private Krankenversicherungen)
Falsch verstanden:
Letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt des Endes der neu eingetretenen GKV-Pflicht. Das Eintrittsdatum in die PKV ist irrelevant, nur die Dauer. Wer also 2003 in die PKV eintrat, wird von dieser Regelung kaum profitieren.
Doch jetzt gibt es ja die Drei-Jahres-Regelung zur Pflicht, weshalb die 5-Jahres-Grenze nurmehr für Selbständige und Beamten auf Zeit/Zeitsoldaten interessant ist. Fällt das Jahreseinkommen (JAHRES!) unter die Grenze, tritt Pflicht ein. Erst nach drei vollen Jahren Einkommen über nach diesen drei Jahren geltenden Pflichtgrenze, kommt man aus der GKV wieder raus. Damit ist die Vorversicherungszeit für die freiwillige PKV erfüllt. Übrigens gilt dann die neue Pflichtgrenze und nicht die Beitragsbemessungsgrenze wie bis Ende 2002.
Voraussetzung für alle Planspielchen dieser Art: Unter 55 Jahre alt!
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- Rückker GKV -
Willy,
23.11.2007, 15:41
- Re: Rückker GKV -
RW,
23.11.2007, 15:57
- Re: Rückker GKV -
Willy,
23.11.2007, 16:22
- Re: Rückker GKV -
Thomas,
23.11.2007, 17:05
- Re: Rückkehr GKV -
Thomas,
23.11.2007, 17:09
- Re: Rückkehr GKV - Willy, 23.11.2007, 18:53
- Re: Rückkehr GKV -
Thomas,
23.11.2007, 17:09
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Thomas,
23.11.2007, 17:05
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Willy,
23.11.2007, 16:22
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RW,
23.11.2007, 15:57