Rückker GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe eine Frage zur Rückkehr in die GKV von der PKV. Ich lese in einigen Foren immer wieder folgendes :
"Es gibt Lebenslagen, bei denen es automatisch zurück in die GKV geht. Das ist der Fall, wenn der Privatversicherte arbeitslos wird, oder auch wenn er die Voraussetzung - die ihn in die PKV geführt hat, über die Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen - nicht mehr erfüllt. Verdient er allerdings wieder darüber, muss er zurück in die PKV. Einmal zurück in die GKV, kann er jedoch für immer da bleiben, wenn er mindestens ein Jahr pflichtversichert war, oder mindestens 2 von 5 Jahren, bevor er privat versichert wurde, pflichtversichert war. "
Kennt jemand den ODER Teil der Aussage "Einmal zurück in die GKV, kann er jedoch für immer da bleiben, wenn er mindestens ein Jahr pflichtversichert war, oder mindestens 2 von 5 Jahren, bevor er privat versichert wurde, pflichtversichert war." und was damit gemeint ist ?
Viele Grüße ... Willy
gesamter Thread:
- Rückker GKV -
Willy,
23.11.2007, 15:41
- Re: Rückker GKV -
RW,
23.11.2007, 15:57
- Re: Rückker GKV -
Willy,
23.11.2007, 16:22
- Re: Rückker GKV -
Thomas,
23.11.2007, 17:05
- Re: Rückkehr GKV -
Thomas,
23.11.2007, 17:09
- Re: Rückkehr GKV - Willy, 23.11.2007, 18:53
- Re: Rückkehr GKV -
Thomas,
23.11.2007, 17:09
- Re: Rückker GKV -
Thomas,
23.11.2007, 17:05
- Re: Rückker GKV -
Willy,
23.11.2007, 16:22
- Re: Rückker GKV -
RW,
23.11.2007, 15:57