Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Christiane , Samstag, 29.12.2007, 22:51 (vor 6176 Tagen) @ RW

Hallo und herzlichen Dank für die Antwort.

Ich habe bisher keine Vollzeittätigkeit ausgeübt, sondern war immer selbstständig.

Ich habe noch eine Frage: Abs. 1a des SGB V § 8 zur Befreiung der Versicherungspflicht, sagt, dass man bereit werden kann, ".... wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen,..."

Gilt das auch, wenn man weder ALG noch Unterhaltsgeld noch ALG II bezieht?

Und last not least: Wird mich eine GKV vor Ort beraten, wenn ich dort gar nicht Mitglied bin und auch nicht werden will?

herzlichen Dank noch einmal und beste Grüße

Christiane


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