Re: Wechsel in PKV als Diabetiker mit Anwartschaft - Pro & Contra (Private Krankenversicherungen)

Karsten Lorenz, Montag, 10.03.2008, 11:05 (vor 6104 Tagen) @ Thomas

[Thomas schrieb] "Wenn Sie aber keine Anwartschaft für die PPV abgeschlossen haben, kann man Sie trotz Anwartschaft in PKV aus dieser Anwartschaft sozusagen rausekeln, da man z.B. bis zu 1000% Risikozuschlag auf die PPV aufschlägt."

[Karsten]
Das wäre schlecht für mich. Ist es denn rechtens? Denn damals als ich die Anwartschaften erwarb gab es ja noch keine "gesetzliche Pflicht zur PPV". Also konnte ich damals auch keine Anwartschaft darauf abschliessen. Kann ich mich nicht darauf berufen? Und verlangen dass ich ohne Gesundheitsprüfung/Risikozuschlag in die PPV aufgenommen werde?

[Thomas schrieb]
"Wenn Ihre Anwartschaft (z.B. aufgrund des Endes der Pflichtversicherung) vor dem 1.1.2009 nicht verfällt..."

[Karsten]
Nein, sie verfällt nicht. Solange ich die Beiträge zahle läuft diese weiter.

[Thomas schrieb]
"Habe mir nur kurz den verlinkten Leistungskatalog und nicht die MBKK des MV angeschaut (dieser ist nicht mein unbedingtes Spezialgebiet), aber wer soll Ihnen bei diesem Hilfsmittelkatalog eine Insulinpumpe bezahlen? Der Hilfs- und Heilmittelkatalog ist - jedenfalls nach den Tarifbedingungen - weit unter GKV-Niveau. Machen Sie sich da erst mal schlau."

[Karsten]
Kurz gesagt, ich verstehe überhaupt GARNICHT was die überhaupt bezahlen. Lt. "verlinktem Leistungskatalog" zahlen die ja fast nix. Da ich aber alle 2 Jahre eine neue Insulinpumpe brauche sind hier hohe Kosten vorhersehbar. WO kann ich mich denn informieren was der MV genau bezahlt? Gibt es noch irgenwo eine detailiertere Liste? Was ist MBKK?

Viele Grüsse,
Karsten


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