Re: Wechsel in PKV als Diabetiker mit Anwartschaft - Pro & Contra (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 22.02.2008, 18:20 (vor 6121 Tagen) @ Karsten Lorenz

Leider ist das mit privaten Pfelgeversicherung (PPV) nun der Trick, Sie trotz Anwartschaft aus der PKV fernzuhalten.

Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Pflegeversicherung, sei es nun die soziale (SPV) oder die private (PPV). Leider muss die PV immer in dem System sein, wo die KV ist. D.h., sie müssen dann in die PPV.
Wenn Sie aber keine Anwartschaft für die PPV abgeschlossen haben, kann man Sie trotz Anwartschaft in PKV aus dieser Anwartschaft sozusagen rausekeln, da man z.B. bis zu 1000% Risikozuschlag auf die PPV aufschlägt. Ob dann 300 Euro PKV + 500 Euro PPV noch attraktiv ist, sei dahingestellt. Und genau das wollen viele PKVen mit dieser Vorgehensweise bewirken.

Wenn der MV ihnen keinen gedeckelten Risikozuschlag anbietet, können Sie das alles vergessen und die Anwartschaft war für die Katz. Sie sollten dann Klage gegen den damaligen Berater einreichen, der Ihnen diesen Schrott verkauft hat, wenn es damals schon die PV gab (also Mitte der 90er Jahre) - war dies ein direkter Angestellter des MV, dann sieht alles anders aus. Denn dann wird der MV die Mehrkosten aus Ihren Krankheiten gleich aus der Beraterhaftpflicht zahlen können.


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