Re: Frage zur Erstattung Debeka (Private Krankenversicherungen)

Frank @, Samstag, 05.04.2008, 15:29 (vor 6082 Tagen) @ Thomas

Ich habe bei meiner ersten Frage die Tarifbedingungen wohl doch nicht richtig verstanden. Im Tarif BE steht aber, dass im ersten Jahr der Versicherung die Kosten für zahntechnische Leistungen auf 2265 Euro begrenzt sind.

Mit so einfach glauben ist mir leider nicht geholfen, obwohl ich Ihnen gerne glauben würde. Es macht nämlich einen riesigen Unterschied, ob ich jetzt nicht ganz dringende Zahnbehandlungen vornehmen lasse oder erst in drei Jahren, wenn laut BE Tarif die Zahlung auf über 6000 Euro begrenzt ist.

Diese Bedingungen sind aber auch wirklich wirr und kompliziert formuliert. Ein Mathematiker kann daran nicht gesessen haben. 100 % des Z-Tarifs kann übrigens auch bedeuten 100 % von verbleibenden 30 %, die sich wiederum auf den erstattungsfähigen Betrag nach BE beziehen kann.

Die Nichtversicherung einer Kur stört mich persönlich überhaupt nicht, weil ich nicht in Kur gehe und das auch für Geldverschwendung halte. Wer Urlaub machen will kann den auch aus eigener Tasche bezahlen. Massagen kann man auch zu Hause beim Physiotherapeuten um die Ecke machen lassen.

Und über das Problem mit der Reha habe ich noch nicht nachgedacht, wobei mir der Unterschied zur Kur nicht ganz klar ist. Wenn ich richtig vermute, dann schließt sich die Reha dem stationären Klinikaufenhalt unmittelbar an. In den ganz dringenden Fällen (halbseitige Lähmung nach Schlaganfall) müsste das doch aber auch unter stationären Aufenthalt fallen, oder?

Ich bin aber auch nicht ganz freiwillig bei der Debeka. Einmal eine Anwartschaft vor vielen Jahren eingegangen und dann Dienstunfall erlitten. Ich brauche gar nicht zu versuchen zu einer anderen Privaten zu gehen, auch wenn die Unfallfolgen komplett vom Dienstherrn übernommen werden und ich ansonsten ganz gesund bin. Die Versicherer schalten auf Durchzug, mir soll es aber egal sein.


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