Frage zur Erstattung Debeka (Private Krankenversicherungen)

Frank @, Freitag, 04.04.2008, 23:36 (vor 6079 Tagen)

Guten Tag, ich bin neuerdings als Behilfeberechtigter (70 % Beihilfe) bei der Debeka versichert. Abgeschlossen habe ich alles was geht, als Beihilfeergänzungstarif und Zahnzusatztarif. Der Vertreter sagte mir bei Vertragabschluss, dass wegen des Z-Tarifs die Erstattung für Zahnleistungen 100 % betragen würden. Jetzt gucke ich gerade in die Erklärungen zum Tarif und stelle fest, dass das wohl nur die halbe Wahrheit war. In der Tabelle ist nämlich erklärt, dass 50 % der Kosten aus dem Tarif P und BE erstattet werden und 50 % aus dem Tarif Z (wenn es denn so gemeint ist). Im Tarif Z besteht allerdings eine Höchsterstattungsgrenze von 100 Euro im Jahr, während im Tarif Z keine Höchsterstattung vorgesehen ist. 100 % Erstattung kann man jetzt auf zwei Arten verstehen:

100 % aller Kosten oder 100 Euro aus Tarif P und 50 % der übrigen Kosten (soweit noch nicht von Beihilfe übernommen) aus Tarif Z. Was ist nun wahr?



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