Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit (Private Krankenversicherungen)
1. Zur Debeka:
Die Debeka ist neben der Allianz die einzige große PKV, die keinen Kostenerstattungstarif und auch keinen Modultarif (mehr) anbietet, d.h. Sie können sich dort weder ambulant zusatzversichern, so dass Sie Privatpatient sind, noch kann man die GKV wenigstens bei der Fallpauschale im Krankenhaus nutzen. Ursache dafür ist natürlich, dass Kostenerstattungstarife nur schlecht kalkulierbar sind, da die GKV ihre Leistung dauernd absenkt und die Zusatz-PKV immer stärker in die Presche springen muss, doch so wird man zumindest bei Ärzten mit Kassenzulassung und in Kliniken mit Kassenzulassung beim Chefarzt zum Privatpatienten.
Grundsätzlich muss eine Doppeltversicherung genehmigt, eine Zusatzversicherung (die ja für Sie nicht in Frage kommt wegen dem fehlenden Tarif bei der Debeka) nicht. Überlegen Sie, eine GKV mit hoher Beitragsrückerstattung zu finden. Vielleicht kommt so eine Doppelversicherung in Frage.
2.) Selbständigkeit:
Die Selbständigkeit muss überwiegen, d.h. es muss nachvollziehbar sein, dass Sie mehr in Stunden als Selbständige arbeiten und nach einer Anlaufzeit auch mehr verdienen als als Angestellte.
3.) Arbeitslosigkeit
Wenn Sie ALG1 erhalten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin privat versichern. ALG 2 werden Sie wohl nicht erhalten, d.h. als Hausfrau dürfen Sie sich natürlich versichern, wie Sie wollen.
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- Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit -
Inka,
14.04.2008, 20:42
- Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit -
Thomas,
15.04.2008, 22:29
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Inka,
17.04.2008, 14:17
- Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit - Thomas, 18.04.2008, 12:00
- Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit -
Inka,
17.04.2008, 14:17
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Thomas,
15.04.2008, 22:29