Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 15.04.2008, 22:29 (vor 6068 Tagen) @ Inka

Sie müssen in die GKV, wenn Sie Angestellte sind und außerhalb der Erziehungszeiten in Teilzeit arbeiten.

Kleine Frage: In welcher PKV sind Sie denn? Mann kann sich nämlich - mit dem richtigen Tarifwerk - so zusatz- oder doppeltversichern, dass man ambulant und stationär Privatpatient bleibt.


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