Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit (Private Krankenversicherungen)
Sie müssen in die GKV, wenn Sie Angestellte sind und außerhalb der Erziehungszeiten in Teilzeit arbeiten.
Kleine Frage: In welcher PKV sind Sie denn? Mann kann sich nämlich - mit dem richtigen Tarifwerk - so zusatz- oder doppeltversichern, dass man ambulant und stationär Privatpatient bleibt.
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- Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit -
Inka,
14.04.2008, 20:42
- Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit -
Thomas,
15.04.2008, 22:29
- Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit -
Inka,
17.04.2008, 14:17
- Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit - Thomas, 18.04.2008, 12:00
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Inka,
17.04.2008, 14:17
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Thomas,
15.04.2008, 22:29