Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit (Private Krankenversicherungen)
Sie müssen in die GKV, wenn Sie Angestellte sind und außerhalb der Erziehungszeiten in Teilzeit arbeiten.
Kleine Frage: In welcher PKV sind Sie denn? Mann kann sich nämlich - mit dem richtigen Tarifwerk - so zusatz- oder doppeltversichern, dass man ambulant und stationär Privatpatient bleibt.