Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Inka @, Montag, 14.04.2008, 20:42 (vor 6069 Tagen)

Guten Abend,

nachdem ich im Jahr 2002 wegen Überschreitens der BBG in die PKV gewechselt bin, habe ich in 2003 mein 1. Kind bekommen. Um in der PKV bleiben zu können, habe ich mich wegen Unterschreitens der BBG bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit von der Pflicht zur GKV befreien lassen. Mittlerweile habe ich drei Kinder, bin momentan noch immer in der Elternzeit (derzeit aber ohne Teilzeittäigkeit) und noch immer von der GKV befreit und glücklich privat versichert. Auch mein Ehemann und unsere drei Kinder sind privat versichert. Derzeit plane ich die Rückkehr ins Berufsleben in Teilzeit. Wenn ich zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehre, kann ich bis zum Ende der Elternzeit im Mai 2010 privat versichert bleiben. Was ist, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Teilzeitjob anfange, bei dem ich unter die BBG rutsche? Befinde ich mich auch bei einem neuen Arbeitgeber noch in "Elternzeit", solange ich nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeite? Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich auch nach Ablauf der Elternzeit im Jahr 2010 noch privat versichert bleiben kann, auch wenn ich unter der aktuellen und ebenso unter der im Jahr 2002 geltenden BBG liege? Da ich wegen meiner Kinder nur noch Teilzeit arbeiten möchte, werde ich wohl keine BBG mehr erreichen können. Wegen einer schlimmen Erfahrung in meiner engsten Familie habe ich absoluten Horror vor der GKV. Dies geht sogar schon so weit, dass ich bei meiner derzeitigen Jobsuche die in Betracht kommenden Stellenangebote insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer Weiterversicherung in der PKV auswähle. Dies bedeutet wohl für mich, dass ich entweder selbstständig oder freiberuflich tätig sein muss, was theroretisch zwar möglich, praktisch aber wenig aussichtsreich wäre. Ich kann mich ja schlecht irgendwo bewerben und im Vorstellungsgespräch direkt nach den Möglichkeiten einer freien Mitarbeit fragen, die in den meisten Fällen wohl eher unüblich sein dürfte.

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten.

Inka


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