Re: Psychotherapie - PKV (Private Krankenversicherungen)

Stefan Schmelzer @, Mittwoch, 02.07.2008, 19:30 (vor 5990 Tagen) @ Thomas

Hallo zusammen,

nun melde ich mich als einer der "bösen Makler" mal zu Worte. Offensichtlich ist Ihnen der Hintergrund eines Maklers nicht bekannt. Er vertritt den Kunden und nicht die Versicherungen. Sollte eine Fehlberatung durchgeführt werden, haftet er mit Haut und Haaren. Da auch wir Makler nicht ehrenamtlich arbeiten, sind Provisionen Gang und Gebe. Allerdings hat der Kunde/die Kundin auch die Möglichkeit einer Honorarberatung. (Übrigens: egal ob jemand jetzt wechselt oder in ein oder zwei Jahren, Provisionen wird es immer geben, sofern es nicht anders vereinbart ist. Eine von Ihnen angesprochen Öffnungsaktion, in der dies nicht der Fall sein sollte, wird es nicht geben - alles andere ist schierer Unsinn.) Die Frage des Basistarifes lasse ich bewußt mal außer Betracht. Hier wird ganz schön heiß gekocht, was dann keiner essen wird.

Nun zur ursprünglichen Fragestellung:
Natürlich ist es nicht ganz einfach, mit der Schilddrüsenunterfunktion und der psychischen Behandlung. Grundsätzlich lohnt eine Anfrage aber nahezu immer. In den Gesundheitsfragen werden zwar 5 Jahre gefragt, gemäß dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind aber Risikozuschläge oder Auschlüsse nur für Krankheiten erlaubt, welche eine tatsächliche weitergehende Behandlung nach sich ziehen (können) und innerhalb der letzten 24 Monate noch behandelt wurden. Ist also die psychische Behandlung einem Ereignis (z. B. Tod eines Familienmitgliedes) zuzuordnen, so wird es mit dem Risikozuschlag/Ausschluss schwierig in der Argumentation. War die Behandlung andererseits z. B. wegen Burn-Out-Syndroms, ist eine Ablehnung wahrscheinlich. Das scheint aber bei Ihnen nicht der Fall zu sein, sonst wären Sie jetzt nicht Beamtin und soweit mir bekannt ist, muss man bei Dienstantritt eine entsprechende Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Um kein Risiko einzugehen, gibt es seit 01.01.2008 das sogenannte Invitatiomodell für die Beantragung, d.h. man stellt eine Anfrage an einen Versicherer (oder auch mehrere) und dieser erstellt dann ein verbindliches Angebot für eine Versicheurng. Ob Sie dieses dann annehmen, entscheiden Sie selbst. Sie haben aber nciht das Risiko, auf eine "schwarze Liste" gesetzt zu werden, wie es in der Vergangenheit durchaus üblich war.

Wie Sie sehen, es gibt durchaus Möglichkeiten - man muss sie nur suchen - ich kenne die Lösung im Moment auch noch nicht, aber die Möglichkeiten sind grundsätzlich vorhanden. Es sollte sehr genau überlegt werden, ob und wann Sie einen Wechsel in die PKV vornehmen. Aus aktuellem Anlass würde ich IHnen grundsätzlich empfehlen, es so schnell wie möglich zu tun - die Folgen der Gesundheitsreform werden für alle Neuanträge ab 01.01.2009 die Beiträge für die PKV um durchschnittlich 12-20% steigen lassen.

Gern stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Viele Grüße

Stefan Schmelzer


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum