Re: Psychotherapie - PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 20.04.2008, 23:47 (vor 6063 Tagen) @ Thomas

Zu meinem letzten Absatz zur Klarstellung:

Sie müssen Einsicht in die Akten nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alles wissen. Denn wenn Sie etwas nicht wissen, es aber in der Arztakte steht, wird man es Ihnen in einem Prozess nach einer Leistungsverweigerung bzw. Kündigung durch die PKV sicherlich nicht glauben - dies ist leider die Realität der PKV! Denn die PKV fordert bei jeder größeren Behandlung in den ersten 5 Jahren routinemäßig alle Akten zur Einsicht an. Das können Sie dann zwar teilweise nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz behindern, es wird Sie aber vor einer Leistungsverweigerung nicht schützen.


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