Re: Bisher in PKV über Vater, nun beginnt Ausbildung, trotzdem PKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 01.05.2008, 17:39 (vor 6050 Tagen) @ Timo

In einigen Bundesländern bleibt die Beihilfeberechtigung trotz der Pflichtversicherung in der GKV erhalten, dann müsste man nur den recht billigen 20% Baustein bei der Debeka weiterversichern - dies muss von der Debeka genehmigt werden, dürfte aber kein Problem darstellen. Sie sind dann zwar doppelt versichert. Sie dürfen nur keine Kostenerstattung in der GKV beantragen, da sonst eine Bereicherung möglich wäre. Kostenerstattung bedeutet, dass man nicht mit der Chipkarte zum Arzt geht, sondern eine Privatrechnung bekommt, die dann die GKV anteilig bezahlt bis zu der Höhe, die sie bei der Chipkartenbehandlung bezahlt hat - das sind meist nur 30 bis 50%.

Sollte die Beihilfeberechtigung erlöschen, gibt es nur die Möglichkeit der Zusatzversicherung. Da die Debeka als DEutsche BEamtenKAsse nicht auf das Zusatzversicherungsgeschäft spezialisiert ist, gibt es hier leider nur den stationären Zusatztarif (Chefarzt+ 1- oder 2-Bettzimmer) und einen Tarif mit Zahnleistungen. Sie sind dann aber immer ambulant und beim Zahnarzt Kassenpatient.

Vernünftige Zusatzversicherungen, die einem auch ambulant zum Privatpatienten machen im Rahmen des GKV-Kostenerstattungsverfahrens (Kostenerstattungsrestkostentarif), sind am Markt noch selten. Diese gibt es z.B. bei der Arag (billig), DKV (hohes Leistungsniveau), der Central (je nach Tarif tw. adäquater Ersatz für Hochleistungs-PKV) und der Victoria. Dort ist aber eine neue Risikoprüfung im Gegensatz zu dem Wechsel bei der Debeka in einen anderen Tarif fällig. Hier stellt sich die Frage, ob Sie das "überleben", da Sie ja bisher den Privatpatientenstatus genossen haben, müssen Sie ja irgendetwas haben - hoffentlich etwas sehr Harmloses. Denn alle PKVen machen bei der Gesundheitsprüfung aus jeder Mücke einen Elefanten.

Eine Alternative zum Versichererwechsel wäre ein Wechsel zur Technikerkasse, die bietet nämlich einen solchen ambulanten Restkostentarif für ca. 30 bis 40 Euro im Monat ohne Risikoprüfung an - da sind Sie ambulant Privatpatient, jedoch nicht bei den Medikamenten, d.h. Sie werden einiges nicht verschrieben bekommen bzw. selbst bezahlen müssen. Das könnten Sie dann mit den stationären und Zahnzusatzversicherungen der Debeka ergänzen. Vorteil diese Lösung ist, dass Sie mit Ausnahme des Zahnersatzes nur einen Ansprechpartner haben und nicht die Rechnungen an zwei Stellen hintereinander senden müssen.

Nachteil aller Lösungen mit Ausnahme eines Spezialtarifs der Central, der v.a. über einen Strukurvertrieb vertrieben wird, ist, dass Sie nur Leistungserbringer mit Kassenzulassung nutzen (bei der PKV-Zusatzlösung sonst Selbstbeteiligung bis zu 60%, bei der TK 100%) können und alternative Medizin faktisch unbezahlbar wird, da die GKV hier nichts (vor)leistet und dadurch sehr große Lücken enstehen.


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