Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 13.06.2008, 00:45 (vor 6010 Tagen) @ Jens

Ehrlich gesagt droht bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Ungemach, da eine GKV, die sich da für zuständig hält (meist die AOK), ein Prüfungsverfahren anstoßen wird. Denn die AOK führt die Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ab, obwohl Sie dort nicht versichert sind, und bekommt so von Ihrer "Existenz" und damit auch von Ihrer Arbeitszeit Wind.
Je nach Interpretation des SGB V kann da Unterschiedliches rauskommen. Gegen den Bescheid kann man dann mit dem Rechtsanwalt vorgehen.
Vielleicht ist es sinnvoll, das vorher alles mit der zuständigen GKV abzuklären und damit auf Basis dieser Abklärung eine Entscheidung zu finden.
Oder immer darauf zu achten, dass man definitiv deutlich weniger als 20 Stunden im Monat abhängig arbeitet. Das mit dem 400-Euro-Job halte ich für unsinnig, da die GKV das ja über die Pauschalabführung der Lohnnebenkosten wieder mitbekommt und dann leuchten da die Lämpchen am Bildschirm. Denn die abhängige Beschäftigung liegt dann immer noch in der Summe über 20 Stunden! Sorry, aber die Leute in der GKV sind gut ausgebildet und obendrein nicht blöd!
Außerdem droht dem Arbeitgeber eine saftige Nachzahlung.

Ob sich das lohnt? Und ob sich das für Sie lohnt? Sie erhalten nämlich so keinen Arbeitgeberanteil zur PKV, da die PKV ja ihre Selbständigenangelegenheit ist!
Vielleicht sollten Sie die paar Monate in die GKV gehen, die PKV auf Anwartschaft stellen und KEINEN Wahltarif in der GKV wählen, da Sie dann sofort nach Beendigung der abhängigen Beschäftigung und damit Ende der Pflichtversicherung wieder aus der GKV rausfallen! Die GKV verlangt nur den Beitrag für die halbe Stelle, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte und ist damit billig. Sollte die GKV sagen, Sie wären primär Selbständiger, droht auch keine Gefahr, denn Sie dürften dann gar nicht in der GKV bleiben, sondern müssten bzw. könnten sofort in die PKV wieder zurück.
Sprechen Sie also mit einer zuständigen GKV und lassen Sie sich beraten. Eine solche Abwicklung mit der GKV kann auch Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt übernehmen, wenn es Ihnen das wert ist.


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