Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter (Private Krankenversicherungen)
Nein, ich will nicht in die GKV. mir ging es nur um eine grundsätzliche Klärung, da ich fast 50:50 arbeiten werden und nicht Gefahr laufen möchte wegen 2 Stunden oder 100 € zwangsweise in die GKV zu rutschen. Deswegen ja auch das Beispiel mit einem Urlaub, denn in diesem Monat bekomme ich eben Gehalt, aber keine Einnahmen.
Vielleicht sollte ich etwas ausholen, ich benötige die Anstellung um gewisse berufliche Voraussetzungen zu erfüllen. Außerdem gibt es in der Branche rechtliche Regelungen, die mir ein Arbeiten auf Rechnung versagen.
Jetzt zu meinem Beispiel, wenn ich 24 Stunden selbstständig bin und 16 Stunden angestellt überwiegt ersteres. Was aber, wenn ich in letzterem mehr verdiene. Und eben die Frage was wird verglichen? Brutto oder Netto zu Umsatz oder Jahresüberschuss? Dazu muss ich sagen, dass meine Tätigkeit ausschließlich über Stundenabrechnungen verfügt (also kein Handel etc.). Nun könnte es aber passieren, dass ich ja evtl. auch 20 zu 22 Stunden arbeite (steht noch nicht fest) und da kam mir die Idee, wenn man daraus 20 zu 18 macht und 4 Stunden auf einen 400 €-Job hängt (Arbeitgeber hat mehrere Firmen!) könnte man das vielleicht umgehen.
Leider ist auch das SGB V nicht wirklich eindeutig oder ich finde den Pargraphen nicht. Evtl. suche ich auch einfach nach den falschen Worten...
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- Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Jens,
11.06.2008, 16:39
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
11.06.2008, 23:44
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Jens,
12.06.2008, 10:56
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
13.06.2008, 00:45
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter - Jens, 16.06.2008, 08:35
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
13.06.2008, 00:45
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Jens,
12.06.2008, 10:56
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
11.06.2008, 23:44