Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter (Private Krankenversicherungen)
Sie entschuldigen, aber was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie in die GKV oder wollen Sie in der PKV bleiben?
Denn, wenn man Ihnen folgt, wollen Sie bis auf den Urlaub immer in der PKV bleiben, im Urlaub aber in der GKV??? Selbständige haben keinen Urlaub, sondern arbeiten immer!
Die gesetzliche Regelung finden Sie im SGB V und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen.
Allgemein gesagt, entscheidet das überwiegende Beschäftigungsverhältnis darüber, wie die Einstufung erfolgt. Haben Sie eine Beschäftigten, dann bleiben Sie in der PKV, denn Sie sind primär Unternehmer.
Haben Sie keinen, dann entscheidet Arbeitszeit und Einkünfte allein. Ab 50% der tariflichen Arbeitszeit überwiegt das Angestelltenverhältnis. Es wird aber oft von den GKV im Verdacht des Missbrauchs (je nach Intention der GKV, d.h. ob man Sie will oder gerade nicht will) sehr frei geprüft und muss dann mit Steuerberater und Rechtsanwalt geklärt werden.
Und zum Schluss: Ein 400-Euro-Job löst nie eine Versicherungspflicht in der GKV aus.
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- Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Jens,
11.06.2008, 16:39
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
11.06.2008, 23:44
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Jens,
12.06.2008, 10:56
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
13.06.2008, 00:45
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter - Jens, 16.06.2008, 08:35
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
13.06.2008, 00:45
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Jens,
12.06.2008, 10:56
- Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter -
Thomas,
11.06.2008, 23:44