Re: Krankenversicherung nach Mutterschutz (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Mittwoch, 02.07.2008, 18:32 (vor 5990 Tagen) @ Thorsten

Für den Arbeitgeber bringt die Änderung sogar eine Einsparung. Vorher mußte er 400 Euro Gehalt plus 120 Euro (30 %) Pauschalabgabe zahlen, also 520 Euro im Monat. Bei 410 Euro Gehalt liegt der "normale" Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei etwa 87 Euro, die Gesamtkosten im Monat betragen damit 497 Euro.
Nachteile hat der Arbeitgeber also keine. Kündigungsschutz gilt auch für 400 EUR-Arbeitnehmer.

Nachteil: Wenn die Ehefrau nicht mehr pauschal versteuert, sind deren Einnahmen im Falle der Zusammenveranlagung abzüglich des Arbeitnehmer-Pauchbetrags voll zu versteuern. Von zum Beispiel zum Beispiel 5000 EUR Jahreseinkommen verbleiben nach Abzug des AN-Pauschbetrags rund 4000 EUR. Macht bei angenommenen 25% Grenzsteuersatz ca. 1000 EUR zusätzliche Steuern pro Jahr.

zu 2: Das voraussichtliche Jahresentgelt muss inklusive regelmäßiger Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld über 4800 EUR liegen.


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